...Durch Bescheid vom 25. Oktober 2000 wies ihn der Beklagte aus, ohne die Wirkungen dieser Ausweisung zu befristen. Zu einer Abschiebung des Klägers kam es nicht. Seit Januar 2005 ist er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG. 3 Auf Antrag des Klägers befristete der Beklagte die Wirkungen der Ausweisung durch Bescheid vom 31. August 2011 auf einen Monat ab Ausreise....