...Gleichzeitig hob sie den "bisherigen Bescheid" auf, "soweit er diesem Bescheid entgegensteht". Auf den Widerspruch des Klägers lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 9.1.2012, den sie zum Gegenstand des Widerspruchsverfahrens erklärte, die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt von JEP und Neuererprämien ab....