...NV: Das FG muss auch dann die Bescheide und Einspruchsentscheidungen, welche in der bei ihm eingereichten Klageschrift bezeichnet wurden, zur Auslegung des Klagebegehrens heranziehen, wenn der Kläger diese seiner Klageschrift nicht beigefügt hat, sondern die betreffenden Verwaltungsakte nur dem FA vorliegen. 1 I....