...Dies solle als Zeichen dafür gelten, dass deutsche Unternehmer an ihre Mitarbeiter zu denken vermögen. 3 Das Schenkungsteuerfinanzamt vertrat zunächst die Auffassung, der Vorgang unterliege nicht der Schenkung-, sondern der Lohnsteuer, erließ jedoch auf eine Schenkungsteuererklärung der Klägerin einen entsprechenden Bescheid über 14.904 €, der bestandskräftig wurde....