...Die Rücknahme des angefochtenen Bescheides wirkt sich, da nur der Beklagte, nicht jedoch auch die Klägerin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, weder auf den Verfahrensgegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf deren Zulässigkeit aus. 3 a) Der Senat hat ungeachtet der Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheides über die Zulassung der Revision zu entscheiden....