...Mit Bescheid vom 15. Februar 2017 ordnete das Ministerium gestützt auf § 58a AufenthG die Abschiebung des Klägers nach N. an (Ziffer 1). Gleichzeitig wurde festgestellt, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 bis 8 AufenthG vorliegen (Ziffer 3), und entschieden, dass das Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 5 AufenthG unbefristet angeordnet wird (Ziffer 4)....