...Mit Bescheid vom 22. Dezember 2011 lehnte das Bundeskanzleramt den Zugang zu einer Vielzahl von Unterlagen ab. Hinsichtlich der im Revisionsverfahren weiterhin streitigen Dokumente wurde ausgeführt: Urheber der Dokumente 406 bis 411 sei das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es halte die Dokumente weiterhin für geheimhaltungsbedürftig, so dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG einschlägig sei....