...Mit Bescheid vom 19.6.2017 stellte der Beklagte fest, dass kein Leistungsanspruch bestanden habe, weil der Kläger sich nicht geäußert habe, und forderte die Erstattung von 3581,69 Euro. Der Kläger legte umgehend Widerspruch ein behauptete die Unterlagen schon am 4.5.2017 beim Beklagten persönlich eingereicht zu haben und legte sie nochmals vor....