...Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs verlangt § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, dass die auszulegenden Unterlagen an dem in der Bekanntmachung genannten Ort vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig der Öffentlichkeit zugänglich sein müssten (UA Rn. 20 unter Berufung auf VGH Mannheim, Urteil vom 22. September 2004 - 5 S 382/03 - NVwZ-RR 2004, 773)....