...Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die Klägerin habe zwar dargelegt, dass sie entgegen § 82 Satz 2 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden und daher eine Benachteiligung wegen ihrer Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu vermuten sei....