...Der Kläger macht hiergegen geltend, die zur Durchführung eines Straßenfestes vorübergehend aufgestellten Haltverbotsschilder (Zeichen 283) seien nur in etwa 1,3 bis 1,5 m Höhe und nicht rechtwinklig zur Fahrbahn angebracht und damit nicht so aufgestellt worden, dass sie mit einem raschen und beiläufigen Blick hätten wahrgenommen werden können. 3 Widerspruch, Klage und Berufung sind zunächst erfolglos...