...Soweit der Kläger insoweit geltend macht, die beiden Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalte seien entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts doch als in ihren wesentlichen Strukturmerkmalen gleich anzusehen, ergibt sich daraus keine Divergenz abstrakter entscheidungstragender Rechtssätze des revisiblen Rechts. 16 b) Soweit der Kläger unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Abweichung...