...Die Berufung des Antragstellers auf Art. 12 Abs. 1 GG gehe schon deshalb fehl, weil das Berufsrecht der Beamten grundrechtlich durch Art. 33 Abs. 5 GG geprägt werde, wodurch Art. 12 Abs. 1 GG verdrängt werde. 6 An dieser Begründung des angegriffenen Urteils gehen die Rechtsfragen, die der Antragsteller zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache aufwirft, vorbei. 7 Die Frage, ob sich...