...Die von der Klägerin sinngemäß bezeichnete Rechtsfrage, ob ein Verwaltungsakt eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform auch wahrt, wenn er von der Behörde zu Protokoll des Gerichts erklärt wurde, das Protokoll aber nicht vermerkt, dass diese Erklärung "vorgelesen und genehmigt" wurde, würde sich in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen; denn das Protokoll des Verwaltungsgerichts Frankfurt...