...Die Revision hat nicht schon deshalb Erfolg, weil § 47a BAföG keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des streitigen Leistungsbescheides enthält. 11 Der Erlass eines Bescheides, mit dem die Behörde den Bürger zur Leistung eines Geldbetrages verpflichtet, bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die die Behörde gerade auch ermächtigt, durch Verwaltungsakt tätig zu werden (stRspr, vgl....