...Erkenntnismittel des Gerichts sind dabei die gesamten, vom Vorhabenträger oder der zuständigen Behörde vorgelegten Beweise sowie die gesamten dem Gericht vorliegenden Akten und Planunterlagen, aber auch sonst erkennbare oder naheliegende Umstände (a.a.O. Rn. 5; ebenso BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.15 - BVerwGE 154, 73 Rn. 43)....