...danach geltenden Erfordernis vorrangiger Privatnützigkeit nicht gerecht, weil das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren "Asbach" in erster Linie fremdnützigen Zwecken diene, hinter denen private Zwecke erkennbar zurücktreten sollten. 20 Maßgeblich für die Beurteilung, welche Zwecke mit einem Flurbereinigungsverfahren vorrangig verfolgt werden sollen, ist in erster Linie das, was die zuständigen Behörden...