...Die Gebühr sei von einer sachlich unzuständigen Behörde festgesetzt worden. Die Geschäftsverteilungsanordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz dürfe das Ministerium der Finanzen nicht als zuständige Behörde bestimmen, weil einer solchen Regelung § 9 Abs. 7 GlüStV entgegenstehe. Die sachliche Zuständigkeit dieses Ministeriums folge auch nicht aus § 15 Abs. 1 i.V.m....