...Eine verfassungsfeindliche Partei darf zwar politisch bekämpft werden, aber auch sie soll - abgesehen von dem nunmehr möglichen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung - in ihrer politischen Aktivität von jeder Behinderung frei sein, sodass sich die Verwaltung nicht hierauf berufen kann (vgl. zu diesem Grundsatz: BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 a.a.O. Rn. 526; BGH, Urteil vom 11....