...März 2005 III R 12/04, BFH/NV 2005, 1287, m.w.N). 12 b) Indessen kann es an der Außergewöhnlichkeit fehlen, wenn die Sanierungsaufwendungen infolge von Baumängeln notwendig werden, denn Schadensbeseitigungskosten, die durch Baumängel verursacht worden sind, sind nicht unüblich, da es sich hierbei erfahrungsgemäß nicht um ein ungewöhnliches Ereignis handelt, das etwa mit einem Hochwasserschaden vergleichbar...