...Weiter stehe aufgrund der Umstände des Falles zur Überzeugung des Gerichts fest, dass diese Baumängel auf eine Verletzung der Bauüberwachungspflicht zurückzuführen seien. Ein Verschulden der Beklagten zu 1 werde gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet; zu ihrer Entlastung habe sie, auch nach dem Maßstab des § 708 BGB, nichts vorgetragen....