...Auflage, § 8, Rdnrn. 911 und 912). 24 Ein Anmelder handelt nicht schon unlauter, weil er weiß, dass ein anderer das gleiche (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen im Inland und/oder Ausland benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben....