...Weltkrieges in Gefangenschaft geraten ist, verschleppt und anschließend an derartige Handlungen im Ausland bis zu seiner Heimkehr festgehalten worden ist, dann, wenn sie mit Beitragsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland, die im Anschluss an die Heimkehr erbracht worden sind, zusammentreffen, den Eigentumsschutz nach Art 14 GG unterfallen, bzw dann, wenn sie diesen Schutz unterfallen, dennoch...