...Juni 1991 hat die Klägerin mit der Deutschen Bundespost TELEKOM einen Arbeitsvertrag ab dem 16. Juli 1991 geschlossen, in dem diese als Arbeitgeberin bezeichnet ist. Der Arbeitsvertrag sieht einerseits die Fortgeltung von Arbeitsbedingungen aus der Zeit der DDR, andererseits eine Befristung/Probezeit bis zum 31. Oktober 1991 vor. 4 Im Zuge der sog....