Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. September 2009 - 2 Sa 145/09 - aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2008 - 16 Ca 88/08 - wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 1.329,42 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 221,57 Euro brutto seit dem 1. März 2008,...