Schilder- und Lichtreklame-Ausbildungsverordnung (SchLichtReklAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin

Ausfertigungsdatum: 26.03.2012


§ 1 SchLichtReklAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Schilder- und Lichtreklameherstellers und der Schilder- und Lichtreklameherstellerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 53, Schilder- und Lichtreklamehersteller, der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung staatlich anerkannt.