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Schilder- und Lichtreklame-Ausbildungsverordnung (SchLichtReklAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin

Ausfertigungsdatum: 26.03.2012


§ 2 SchLichtReklAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

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