Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. August 2010 - 23 Sa 840/10 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2010 - 54 Ca 11606/09 - teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Vertragsangebot als vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer ab dem 1. August 2009 mit der Entgeltgruppe T2 des Entgeltrahmentarifvertrags der Deutschen Telekom zu...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 738/10
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Januar 2011 - 9 Sa 418/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 175/11
Der Anspruch auf die Zulage für nicht ständige Schicht-/Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 TVöD setzt den mindestens einmaligen tatsächlichen Einsatz in allen geforderten Schichten innerhalb eines Monatszeitraums voraus. Hinsichtlich der geforderten Nachtschicht kann nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD eine Durchschnittsbetrachtung angestellt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 351/11
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2010 - 2 Sa 203/09 - teilweise aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. September 2009 - 17 Ca 596/08 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Verurteilung der Beklagten zur Wiedereinstellung des Klägers richtet; das bezeichnete Urteil wird insoweit zur Klarstellung wie folgt gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 669/10
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. September 2010 - 6 Sa 115/10 - aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 30. Dezember 2009 - 1 Ca 362/09 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 647/10
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Juli 2010 - 3 Sa 94/10 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 519/10
Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2012 - 1 Ta 2/12 - aufgehoben. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2012 - 28 Ca 314/10 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZB 29/12
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2010 - 8 Sa 2849/09 - und - 8 Sa 700/10 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Oktober 2009 - 56 Ca 10745/09 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 648/10
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
  1. Gesetze
  2. ArbMDFAngAusbV
  3. Anlage 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
  1. Gesetze
  2. ArbMDFAngAusbV
  3. Anlage 2
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
  1. Gesetze
  2. ArbMDFAngAusbV
  3. Eingangsformel
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
  1. Gesetze
  2. ArbMDFAngAusbV
  3. § 6
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
  1. Gesetze
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  3. § 3
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
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  3. § 5
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
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  2. ArbMDFAngAusbV
  3. § 4
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
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  3. § 8
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
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  3. § 2
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
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  3. § 7
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
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  2. ArbMDFAngAusbV
  3. § 1
Die Inanspruchnahme von Sonderurlaub ist für den Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 9 Abs. 1 TVÜ-Länder unschädlich. Deshalb ist nach Beendigung des Sonderurlaubs die Zulage weiterzuzahlen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 586/10