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(ArbMDFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen

Ausfertigungsdatum: 24.05.2012


§ 2 ArbMDFAngAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

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