Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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JAHR
Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Fünfte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. AusbDienstLArbbV5
  3. Anlage
Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Fünfte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. AusbDienstLArbbV5
  3. § 1
Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Fünfte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. AusbDienstLArbbV5
  3. Eingangsformel
Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Fünfte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. AusbDienstLArbbV5
  3. § 2
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. September 2017 - 12 Sa 1207/15 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 512/17
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 318/17
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. September 2017 - 11 Sa 437/17 E - wird als unzulässig verworfen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 595/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Januar 2017 - 11 Sa 764/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 98/17
Eine durch Auflösungsurteil zuerkannte Abfindung ist immer dann eine Masseverbindlichkeit iSd. § 55 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn der Insolvenzverwalter das durch § 9 Abs. 1 KSchG eingeräumte Gestaltungsrecht selbst ausübt, indem er erstmals den Auflösungsantrag stellt oder diesen erstmals prozessual wirksam in den Prozess einführt. Um eine bloße Insolvenzforderung iSd. § 38 InsO handelt es sich demgegenüber, wenn der Insolvenzverwalter lediglich den von ihm vorgefundenen, bereits rechtshängigen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 4/18
Die sog. fiktive Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 5 TV-BA erfordert einen Vergleich der früheren mit der nunmehr bei der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Tätigkeit bezogen auf das gesamte Tätigkeits- und Kompetenzprofil einschließlich der fachlichen Anforderungen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 171/18
I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Mai 2018 - 33 Sa 26/17 - aufgehoben. II. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. November 2017 - 7 Ca 236/17 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass sich das der Klägerin am 1. Januar 2016 zustehende Vergleichsentgelt von 2.238,58 Euro brutto ab dem 1. Januar 2016 unter Berücksichtigung des § 24 Abs. 2 TV-AVH um 3,41 %...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 339/18
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2017 - 12 Sa 1024/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 307/17
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, welche Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 48/17
Den Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG und § 23 Abs. 3 BetrVG kann in besonders schwerwiegenden und eng begrenzten Ausnahmefällen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 2 Abs. 1 BetrVG entgegenstehen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 42/17
1. Die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. November 2018 - 13 Ta 442/17 - wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 44/18
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. April 2018 - 4 Sa 360/17 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 341/18
1. Für die Anrechnung des durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft während der Karenzzeit erzielten Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB ist maßgeblich, ob der Gewinn innerhalb des Karenzzeitraums realisiert wird. Davon ist auszugehen, wenn der frühere Arbeitnehmer die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen während des Karenzzeitraums in der Weise erbracht hat, dass ihm der Anspruch auf die Gegenleistung - von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 340/18
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2018 - 3 Sa 253/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 74/18
1. Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2017 - 20 Sa 640/16 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 562/17
§ 9 Abs. 2 AGG ist aufgrund von unionsrechtlichen Vorgaben dahin auszulegen, dass eine der Kirche zugeordnete Einrichtung nicht das Recht hat, bei einem Verlangen an das loyale und aufrichtige Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses Beschäftigte in leitender Stellung je nach deren Konfession oder Konfessionslosigkeit unterschiedlich zu behandeln, wenn nicht die Religion oder die Weltanschauung im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 746/14