Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2018 - 5 Sa 63/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 12. April 2019 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.