Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Juni 2012 - 3 Sa 152/11 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 20. Juli 2011 - 30 Ca 9515/10 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.