Ausfertigungsdatum: 20.05.2014
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Herstellen eines Polstermöbels oder einer Matratze | mit 50 Prozent, | 
| Planung | mit 20 Prozent, | 
| Fertigung | mit 20 Prozent, | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planung“, „Fertigung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn