Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 1548/13 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 657/14
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2014 - 12 Sa 1475/13 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 9. Oktober 2013 - 4 Ca 257/13 - stattgegeben hat. Die Berufung des Klägers wird auch insoweit zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 526/14
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. März 2014 - 12 Sa 1326/13 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 341/14
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. September 2013 - 4 Sa 530/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 8/14
1. Die Revisionen der Beklagten und des Nebenintervenienten gegen das Teilurteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2012 - 4 Sa 535/11 - werden zurückgewiesen. 2. Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2014 - 4 Sa 535/11 - aufgehoben und unter weiterer Aufhebung des Schlussurteils des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. April 2015 - 4 Sa 535/11 - die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 13/13
2016-04-12
BAG 6. Senat
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 - 1 Sa 391 a/14 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 1008 a/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 286/15
1. Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 686/13 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 359/12 - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren. 3. Der Kläger hat die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 659/14
2016-04-12
BAG 6. Senat
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 - 1 Sa 382 d/14 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 15. Oktober 2014 - 3 Ca 742 b/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 285/15
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 - 3 Sa 230/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 744/14
2016-04-12
BAG 9. Senat
1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 685/13 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 358/12 - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren. 3. Die Klägerin hat die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 661/14
2016-04-12
BAG 6. Senat
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2015 - 2 Sa 387/14 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 743 a/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 370/15
2016-04-12
BAG 9. Senat
1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 687/13 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 361/12 - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren. 3. Die Klägerin hat die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 660/14
2016-04-12
BAG 6. Senat
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 - 1 Sa 386 e/14 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 688 b/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 283/15
§ 23a Satz 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. d BAT verletzte das Benachteiligungsverbot des § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG, soweit danach die Inanspruchnahme von Elternzeit nur bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren als unschädlich angesehen wurde und längere Unterbrechungszeiträume zum Verlust der gesamten bis dahin zurückgelegten Bewährungszeit führten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 731/13
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 - 1 Sa 10 c/15 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 17. Dezember 2014 - 3 Ca 1098 a/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 284/15
Die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hindert jedenfalls dann nicht die Annahme eines öffentlichen Amts iSd. Art. 33 Abs. 2 GG, wenn ausschließlich öffentlich-rechtliche Anstalten Gesellschafterinnen sind und sich der Gesellschaftszweck in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erschöpft.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 673/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Mai 2015 - 14 Sa 100/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als zurzeit unbegründet abgewiesen wird. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 337/15
Wegen einer Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht kann die revisionsbeklagte Partei bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht eine auf § 139 Abs. 3 ZPO gestützte verfahrensrechtliche Gegenrüge erheben.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 758/13
1. Der für die Promotionszeit iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG maßgebliche Beginn der Promotion ist grundsätzlich nach den landesrechtlichen Vorschriften oder dem Satzungsrecht der Universität zu ermitteln. Lässt sich danach der Zeitpunkt des Beginns der Promotion nicht feststellen, kann der Zeitpunkt der Vereinbarung des Promotionsthemas von Bedeutung sein. 2. Die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG zulässige Höchstbefristungsdauer verlängert sich bei der Betreuung eines...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 70/14
Eine konkludente Rechtswahl iSv. Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO (juris: EGV 593/2008) können die Prozessparteien nur dann durch ihr Verhalten im Rechtsstreit treffen, wenn sie auch die Parteien des zu beurteilenden Vertragsverhältnisses sind.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 767/14