Entscheidungsdatum: 12.04.2016
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 - 1 Sa 386 e/14 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 688 b/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.