1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2014 - 15 Sa 1093/14 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass auf die Berufung der Beklagten die Zinsentscheidung in Ziff. I des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Mai 2014 - 53 Ca 19226/13 - dahingehend abgeändert wird, dass die zugesprochenen Zinsen nicht ab dem 1., sondern dem 28. der jeweiligen Monate geschuldet sind. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.