Bundesarbeitsgericht

Entscheidungsdatum: 12.04.2016


BAG 12.04.2016 - 9 AZR 660/14

Gericht:
Bundesarbeitsgericht
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsdatum:
12.04.2016
Aktenzeichen:
9 AZR 660/14
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.9AZR660.14.0
Dokumenttyp:
Urteil
Vorinstanz:
vorgehend ArbG Gießen, 22. März 2013, Az: 10 Ca 361/12, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 9. Mai 2014, Az: 3 Sa 687/13, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 687/13 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 361/12 - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4 zu tragen, die Beklagte zu 1/4.