...Dem Arbeitnehmer müsse aber der finanzielle Nachteil ausgeglichen werden, der ihm aufgrund der Nichtbeschäftigung entstehe. 13 Der Kläger hat zuletzt sinngemäß beantragt, 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 13.003,90 Euro brutto abzüglich gezahltes Arbeitslosengeld iHv. 4.222,80 Euro netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 6.501,95 Euro seit dem 2....