...Schadensersatz gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG besteht, weil die gemäß Art. 34 GG vom Staat übernommene Haftung nicht weiter gehen kann als die Haftung des Amtsträgers selbst und weil die Lehrkraft im Streitfall nicht auf Schadensersatz haftet. 104 (1) Dass die gemäß Art. 34 GG vom Staat übernommene Haftung nicht weitergehen kann als die Haftung des Amtsträgers selbst, folgt aus der Eigenart der Amtshaftung...