...Gemessen daran lässt sich der Beschwerde keine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Verweigerung der Akteneinsicht zu Lasten des Klägers entnehmen. 10 Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass der Kläger im Jahr 2016 mehrfach auf die Möglichkeit hingewiesen worden ist, beim Amtsgericht Meiningen Einsicht in die dorthin übersandten Akten zu nehmen, diese aber nicht wahrgenommen hat....