...Das Gleiche gilt für die weitere Würdigung des Berufungsgerichts, das sich hinsichtlich der Beurteilung, ob die Schönheitsreparaturen wegen altersbedingter Abnutzung der Dekoration erforderlich waren, der Einschätzung angeschlossen hat, die das Amtsgericht in einer umfangreichen und detailliert protokollierten Einnahme des Augenscheins gewonnen hatte....