...Soweit gerichtliche Untersuchungshandlungen erforderlich werden, namentlich eine richterliche Anordnung der Leichenöffnung, der Ausgrabung einer beerdigten Leiche oder der Beschlagnahme eines Leichnams (§ 87 Abs. 3 Satz 1, § 98 Abs. 1 Satz 1 StPO), ist gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zuständig, in dem die nach § 143 Abs. 1 Satz 2 GVG zuständige Staatsanwaltschaft...