...Deren Rentenanspruch hat das LSG nicht wegen fehlender Hofabgabe, sondern deshalb verneint, weil ihr Ehemann trotz der erfolgten Hofabgabe zu Lebzeiten weder die entsprechenden Altersgrenzen erreicht noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rentengewährung erfüllt habe. Zu diesen Ablehnungsgründen macht die Beschwerde keine substantiierten Ausführungen....