...Die in diesem Zusammenhang weiter für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Frage, 'ob im Rahmen des ergänzenden Verfahrens oder auch nur bei einer reinen Planergänzung ein Verwaltungsverfahren nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht mit Beteiligungs-, Akteneinsichts- und Anhörungsrechten durchzuführen ist oder aber ein spezielles Offenlage- und Anhörungsverfahren nach für die Planfeststellung maßgeblichen...