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Urteile für Änderungskündigung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Danach sollten den in H beschäftigten Arbeitnehmern vor etwaigen Änderungskündigungen Angebote zur Weiterbeschäftigung in K gemacht werden. Der Kläger nahm am 10. Januar 2007 ein solches Angebot an und wurde ab Ende Mai 2007 in K weiterbeschäftigt. 4 Am 12....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 988/08
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Betriebsrentenansprüche aus betrieblicher Übung lassen sich nicht deshalb verneinen, weil zur Abänderung oder Ablösung derartiger Ansprüche das Instrumentarium der Änderungskündigung oder der kollektivvertraglichen Abänderung regelmäßig nicht zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann nicht wegen der Schwierigkeiten, einen Anspruch zu beseitigen oder zu verändern, seine Entstehung geleugnet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 127/08
...Juni 2011 sprach die Beklagte eine Änderungskündigung zum 31. August 2011 aus, mit der sie diese Tarifverträge ab dem 1. September 2011 zur Anwendung bringen wollte. Dagegen wehrte sich der Kläger mit einer Änderungskündigungsschutzklage erfolgreich. 5 Auf Anfrage des Klägers erteilte ihm die R AG mit Schreiben vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 1047/12
...Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - [zur Änderung des Arbeitsvertrags durch Annahme einer Änderungskündigung]; Reinfelder NZA 2009, 124, 127; ähnlich Mohn NZA-RR 2008, 617, 622; zweifelnd Hergenröder ZVI 2011, 1, 10). 15 b) Der mit Abschluss des gerichtlichen Vergleichs vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 8/14
...Das Arbeitsverhältnis der Parteien richtet sich nach deutschem Recht, das - für sich betrachtet - die von der Beklagten vorgenommenen Entgeltkürzungen ohne Änderungsvertrag oder Änderungskündigung nicht zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 962/13 (A)
...Dem Gesetzeszweck liefe es zuwider, wenn die durch § 114 Abs. 1 InsO bewirkte Privilegierung der Vorausabtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen durch einen einfachen Arbeitsplatzwechsel des Schuldners oder nach einer Änderungskündigung entfiele....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 208/11
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Betriebsrentenansprüche aus betrieblicher Übung lassen sich nicht deshalb verneinen, weil zur Abänderung oder Ablösung derartiger Ansprüche das Instrumentarium der Änderungskündigung oder der kollektivvertraglichen Abänderung regelmäßig nicht zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann nicht wegen der Schwierigkeiten, einen Anspruch zu beseitigen oder zu verändern, seine Entstehung geleugnet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 123/08
...Dies schließt es aus, bei der Zumutbarkeitsprüfung einen anderen Maßstab anzulegen und statt auf die Dauer der Kündigungsfrist auf die voraussichtlich verbleibende Amtszeit des Betriebsratsmitglieds (nebst Nachwirkungszeitraum) abzustellen (so aber KR/Etzel aaO; HWK/Quecke aaO). 14 bb) Soweit der Senat die Zulässigkeit einer Änderungskündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen auch gegenüber...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 343/11
...Besteht eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nur zu geänderten Arbeitsbedingungen, ist der Arbeitgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, dem Arbeitnehmer den freien Arbeitsplatz zur Vermeidung einer Beendigungskündigung im Wege der Änderungskündigung anzubieten (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 12; 21....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 721/12
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Betriebsrentenansprüche aus betrieblicher Übung lassen sich nicht deshalb verneinen, weil zur Abänderung oder Ablösung derartiger Ansprüche das Instrumentarium der Änderungskündigung oder der kollektivvertraglichen Abänderung regelmäßig nicht zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann nicht wegen der Schwierigkeiten, einen Anspruch zu beseitigen oder zu verändern, seine Entstehung geleugnet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 124/08
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Betriebsrentenansprüche aus betrieblicher Übung lassen sich nicht deshalb verneinen, weil zur Abänderung oder Ablösung derartiger Ansprüche das Instrumentarium der Änderungskündigung oder der kollektivvertraglichen Abänderung regelmäßig nicht zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann nicht wegen der Schwierigkeiten, einen Anspruch zu beseitigen oder zu verändern, seine Entstehung geleugnet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 116/08
...Die Arbeitsbedingungen könnten nur auf diese Weise ohne Änderungskündigungen geänderten Verhältnissen - zB durch Entgelterhöhungen - angepasst werden. Die im Dienstvertrag getroffene Vereinbarung über die Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift habe keine konstitutive Wirkung. Die Veröffentlichungen seien seit Jahren nur noch im Kirchlichen Amtsblatt erfolgt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 217/11
2016-02-23
BAG 3. Senat
...Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich der Arbeitgeber von einer Betriebsvereinbarung durch Kündigung jederzeit lösen kann, während eine Änderung der Arbeitsverträge, zu deren Inhalt eine Gesamtzusage wird, grundsätzlich nur einvernehmlich oder durch gerichtlich überprüfbare Änderungskündigung möglich ist....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 961/13
...Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich der Arbeitgeber von einer Betriebsvereinbarung durch Kündigung jederzeit lösen kann, während eine Änderung der Arbeitsverträge, zu deren Inhalt eine Gesamtzusage wird, grundsätzlich nur einvernehmlich oder durch gerichtlich überprüfbare Änderungskündigung möglich ist....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 960/13
...Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich der Arbeitgeber von einer Betriebsvereinbarung durch Kündigung jederzeit lösen kann, während eine Änderung der Arbeitsverträge, zu deren Inhalt eine Gesamtzusage wird, nur einvernehmlich oder durch gerichtlich überprüfbare Änderungskündigung möglich ist....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 706/08
...Von der seitens der Arbeitnehmer angenommenen, vorbehaltlosen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 13). 15 Eine Gesamtzusage ist typischerweise nicht auf die im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erklärung beschäftigten Arbeitnehmer beschränkt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 453/13
...Fälle von Namens- und Adressenänderungen, Beitragsfreistellungen, Baufinanzierungen, Abtretungen, Änderungskündigungen) in welcher Häufigkeit mit welchem Zeitaufwand über die Gesamtlaufzeit des einzelnen Vertrags (typischerweise) anfallen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 48/08
.... § 626 Abs. 1 BGB auch in diesen Fällen nicht auf die fiktive Kündigungsfrist, sondern auf das Ende des Bestandsschutzes abzustellen ist, kann damit gleichermaßen offenbleiben (vgl. zur betrieblich veranlassten außerordentlichen Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds BAG 21....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 372/13
.... § 308 BGB Rn. 46). 19 f) Der Entzug der Privatnutzung des Dienstwagens bedarf keiner Änderungskündigung, wenn durch den Wegfall der privaten Nutzungsmöglichkeit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im Arbeitsverhältnis nicht grundlegend berührt ist. Das ist der Fall, wenn - wie hier - weniger als 25 % des regelmäßigen Verdienstes betroffen sind (BAG 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 651/10
...Damit entfällt insoweit der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch. 16 cc) Ist eine Vereinbarung über die Wahrnehmung des Amtes so auszulegen, bedarf es weder einer Änderungskündigung noch einer arbeitsvertraglichen Teilkündigung. Ob bei einer anderen Vertragslage eine Teilkündigung erforderlich sein kann (vgl. BAG 13....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 588/09