...Für Änderungskündigungen gelten die Bestimmungen des BetrVG mit der Maßgabe, dass die von einer Maßnahme nach § 99 BetrVG betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf die Leistungen nach § 3, Ziffer 2 und 3 dieses Tarifvertrages haben.“ 4 Am 28. März 2012 vereinbarte die Beklagte mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit zwei Namenslisten als Anlagen....