...Das vorlegende Gericht nimmt aber an, ein Kläger könne nicht durch Erwerb fremder Forderungen im Wege der Abtretung eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO und in der Folge die Zuständigkeit eines dafür an sich unzuständigen Gerichts herbeiführen, sondern sei gezwungen, diese an dem für den jeweiligen Anspruch eröffneten Gerichtsstand geltend zu machen. 5 In diesem Punkt seiner Beurteilung...