...November 2009 öffnete der Beklagte einen an Frau C. gerichteten Einschreibebrief, bemerkte, dass dieser lediglich einen Reisepass enthielt, verschloss den Brief wieder provisorisch und warf ihn in den Briefkasten der Frau C. ein, ohne sich die Zustellung bescheinigen zu lassen. Am 6. Juli 2010 entwendete er aus dem Briefkasten der Familie B. ein Päckchen, das ein Buch enthielt. Am 8....