...Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es sich bei diesem Anspruch um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch handelt, der in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fällt (BVerwG, ZIP 2012, 2417 und ZIP 2013, 1252; vgl. auch BFH, ZIP 2011, 883 und ZIP 2013, 1252). Er kann nicht vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden....