...Sachliche Zuständigkeit der Senate, dort unter II.1. Buchst. f der Ergänzenden Regelungen). Der X. Senat erhält dadurch Gelegenheit, seine Rechtsprechung im Urteil in BFHE 243, 332, BStBl II 2014, 103 für die Situation des Streitfalls fortzuführen oder im Hinblick auf die Einwände der Kläger davon abzugrenzen....